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   BVerwG, 09.07.1990 - 8 C 13.90   

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https://dejure.org/1990,13111
BVerwG, 09.07.1990 - 8 C 13.90 (https://dejure.org/1990,13111)
BVerwG, Entscheidung vom 09.07.1990 - 8 C 13.90 (https://dejure.org/1990,13111)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juli 1990 - 8 C 13.90 (https://dejure.org/1990,13111)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zurückstellung vom Zivildienst - Finanzielle Tragbarkeit der Einstellung einer Ersatzkraft für den Kläger während dessen zivildienstbedingter Abwesenheit - Geeignete Bewerber auf dem Arbeitsmarkt als Ersatz für eine zu besetzende Stelle als Geschäftsführer - Verletzung ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 08.07.1988 - 4 B 100.88

    Richterwechsel - Beweisaufnahme - Ermessenssache - Grundstücksnachbar -

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1990 - 8 C 13.90
    Insbesondere vermag der geltend gemachte (angebliche) Verstoß gegen Denkgesetze einen Verfahrensmangel nicht zu begründen (vgl. Beschluß vom 8. Juli 1988 - BVerwG 4 B 100.88 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 34 S. 3 ).
  • BVerwG, 16.08.1983 - 9 C 853.80

    Gesetzlicher Richter - Rechtliches Gehör - Schlüssigkeit einer Gehörsrüge

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1990 - 8 C 13.90
    Zur schlüssigen Rüge einer Versagung rechtlichen Gehörs gehören substantiierte Ausführungen darüber, was der Kläger bei der aus seiner Sicht gebotenen Gehörsgewährung zusätzlich noch vorgetragen hätte und daß dieses Vorbringen zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs - hier des Zurückstellungsbegehrens - geeignet gewesen wäre (vgl. Urteil vom 16. August 1983 - BVerwG 9 C 853.80 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 26 S. 7 und Beschluß vom 2. April 1985 - BVerwG 3 B 75.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 165 S. 54 m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 07.02.1985 - 3 C 36.84

    Änderung der Schadensfeststellung an Grundvermögen - Nachträgliche Feststellung

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1990 - 8 C 13.90
    Soweit die Revision ferner eine vermeintlich fehlerhafte Beweiswürdigung (vgl. § 108 Abs. 1 VwGO) durch das Verwaltungsgericht rügt, handelt es sich um eine materiellrechtliche Rüge, die im Rahmen einer zulassungsfreien Verfahrensrevision gemäß § 75 Abs. 2 Satz 1 ZDG nicht zulässig ist (vgl. Urteil vom 7. Februar 1985 - BVerwG 3 C 36.84 - Buchholz 427.6 § 15 BFG Nr. 25 S. 24 ).
  • BVerwG, 02.04.1985 - 3 B 75.82

    Deutsche Volkszugehörigkeit polnischer Juden in der Bukowina - Geschichte der

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1990 - 8 C 13.90
    Zur schlüssigen Rüge einer Versagung rechtlichen Gehörs gehören substantiierte Ausführungen darüber, was der Kläger bei der aus seiner Sicht gebotenen Gehörsgewährung zusätzlich noch vorgetragen hätte und daß dieses Vorbringen zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs - hier des Zurückstellungsbegehrens - geeignet gewesen wäre (vgl. Urteil vom 16. August 1983 - BVerwG 9 C 853.80 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 26 S. 7 und Beschluß vom 2. April 1985 - BVerwG 3 B 75.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 165 S. 54 m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 16.12.1977 - VII C 59.74

    Verkehr - Verkehrsmitteln - Genehmigung eines Linienverkehrs - Verkehrsbedienung

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1990 - 8 C 13.90
    Gemäß § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO bedarf es bei einer Aufklärungsrüge der Bezeichnung der Beweismittel, die für die aus der Sicht der Revision gebotene weitere Aufklärung des Sachverhalts für notwendig und erforderlich gehalten werden (vgl. Urteil vom 16. Dezember 1977 - BVerwG 7 C 59.74 - BVerwGE 55, 159 [BVerwG 16.12.1977 - 7 C 59/74]).
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